Finanzielle Beratung

Pro Senectute berät Sie bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen. Die finanzielle Beratung steht allen Personen im AHV-Alter und deren Angehörigen kostenlos zur Verfügung.

In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

Mein Geld deckt die minimalen Lebenskosten nicht

Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) einfach berechnen. 

Ergänzungsleistungen: Anspruch berechnen mit dem EL-Rechner

Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung. Mit unserem EL-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf EL in einfachen Schritten berechnen.

So funktioniert die Berechnung der Ergänzungsleistungen

Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.

Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung  usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
  • Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen wollen, melden Sie sich mit folgendem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung an. 

Finanzielle Unterstützung

Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden.

In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

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